COVID-19 - Spanische Hofreitschule Wien - Lipizzanergestüt Piber GöR Link zur Förderung

Als Kultur-Tourismus-Betrieb ist die Spanische Hofreitschule zu 90% von Einnahmen aus dem Tourismus abhängig. Aufgrund der im März 2020 stark angestiegenen Corona-Infektionszahlen und der infolge veranlassten Einstellung sämtlicher Vorführungen und Führungen musste die Spanische Hofreitschule massive Einkommenseinbußen verzeichnen, während laufende Kosten für bspw. die Pflege und Betreuung der Lipizzaner weiterhin anfallen.

Um den Betrieb der Spanischen Hofreitschule als internationales Kulturgut zur Erhaltung der Tradition und der Hohen Schule der klassischen Reitkunst aufrecht erhalten zu können, soll die Spanische Hofreitschule mittels Förderungen aus öffentlichen Geldern gestützt werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft, Abteilung II-6
Stubenring 12, 1010 Wien
01/71100-602742
abteilung26@bml.gv.at
https://www.srs.at/

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.
  • Die Beantragung ist mit keinen Gebühren oder sonstigen Kosten verbunden.
  • Die Auszahlung erfolgt in 3 Raten.
  • Der Förderungsnehmer hat über die Verwendung der Förderung unter Vorlage eines Verwendungsnachweises, bestehend aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis bis zum 30.06.2022 zu berichten.
  • Aus dem Sachbericht muss insbesondere die Verwendung der aus Bundesmitteln gewährten Förderung und der erzielte Erfolg hervorgehen.
  • Der Fördernehmer hat vor der Auszahlung der Tranchen 2 und 3 einen aktualisierten Liquiditätsbericht vorzulegen. Dieser hat insbesondere die Verwendung der bisher ausgezahlten Fördermittel der jeweils vorangegangenen Tranch(en) sowie den voraussichtlichen Liquiditätsbedarf für die nachfolgende zu umfassen.
  • Der zahlenmäßige Nachweis muss eine durch Belege nachweisbare Aufgliederung aller mit der Förderung zusammenhängenden Einnahmen und Ausgaben umfassen.

Rechtsgrundlage

Verordnung des Bundesministers für Finanzen über Allgemeine Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2014); § 14 Spanische Hofreitschule Gesetz;
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

8,7 Mio. Euro

Wirkungsziele

Zuschuss zur Abdeckung der Betriebsverluste im Jahr 2020 aufgrund der COVID-19 Krisensituation für die Spanische Hofreitschule Lipizzanergestüt Piber GöR

Referenznummer

1048826