Auszahlungen an Projektträger im Rahmen der Frauenaufrufe des Österreichischen Integrationsfonds Link zur Förderung

  • Durch finanzielle Unterstützungen fördert der Österreichische Integrationsfonds (ÖIF) Projekte zu Maßnahmen zur Stärkung von Frauen und Mädchen im Kontext von Integration
  • Der Frauenaufruf verfolgt das Ziel, die Selbstbestimmung und Chancengleichheit von weiblichen Flüchtlingen und Zuwanderinnen zu fördern, um eine gleichberechtigte und eigenverantwortliche Teilhabe an der österreichischen Gesellschaft zu ermöglichen.
  • Es werden Projekte gefördert, deren Fokus auf der Stärkung von Mädchen und Frauen mit Migrationshintergrund liegt.Neben Projekten die das Bewusstsein für die Rechte als Frau sowie ein gleichberechtigtes Selbstverständnis von jungen Mädchen und Frauen fördern, werden auch Projekte umgesetzt, die Aufklärungs- und Präventionsarbeit zum Thema Gewalt an Frauen leisten sowie Unterstützung für Gewalt Betroffene anbieten.
  • Förderadressat sind Organisationen, die auf Antragstellung als Fördernehmer die Leistung für Endbegünstigte erbringen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Österreichischer Integrationsfonds (ÖIF) - Bereich Förderungen
http://www.integrationsfonds.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.
  • Während der Projektlaufzeit: Vor-Ort-Kontrolle, Zwischenberichtskontrolle
  • Nach Ende der Projektlaufzeit: Stichprobenbasierte Belegkontrolle, Kontrolle des inhaltlichen Endberichts

Rechtsgrundlage

Fondsregister Bescheid Zl. 276.739-36/67; § 68 Abs. 2 AsylG; § 16 IntG Förderrichtlinien Projektförderungen zum Aufruf des Österreichischen Integrationsfonds

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Wirkungsziele

Erwirken von Integrationsmaßnahmen für ein gesellschaftlich vielfältiges Zusammenleben von sich rechtmäßig in Österreich aufhaltenden MigrantInnen mit der Aufnahmegesellschaft.

Referenznummer

1048750