COVID-19 - Förderung von Schutzhütten Link zur Förderung

Die Coronavirus-Krise (COVID-19) zeigt massive negative Auswirkungen auf den Wirtschafts- und Arbeitsstandort Tirol. Die Tiroler Landesregierung hat als unmittelbare Reaktion darauf am 16.03.2020 das „COVID-19 Maßnahmenpaket für den Lebensraum Tirol“ verabschiedet. Mit dem Maßnahmenpaket sollen Anreize geschaffen werden, um der krisenbedingten Rezession entgegenzuwirken und im Speziellen für Tiroler Unternehmen eine rasche, unbürokratische Hilfe zur Verfügung zu stellen, um die finanziellen Auswirkungen der Krise bewältigen zu können.

Ziel der gegenständlichen Maßnahme ist die Förderung von durch den Coronavirus (COVID 19) bedingten Investitionen (z.B. Bauliche Maßnahmen, Hygieneschutzscheiben und Trennwände, Desinfektionsmittelspender) in bewirtschafteten Schutzhütten.

Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss gewährt und beträgt max. 50 % der förderbaren Kosten. 

Die Summe der förderbaren Kosten muss mindestens € 1.000,- betragen. Die Förderungsbemessungsgrundlage ist mit € 20.000,- begrenzt.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Tirol, Sachgebiet Wirtschaftsförderung
Heiliggeiststraße 7
6020 Innsbruck
wirtschaftsfoerderung@tirol.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 08.04.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Rahmenrichtlinie für die Wirtschaftsförderung des Landes Tirol, Richtlinie für die Förderung von Schutzhütten
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

1 Mio. Euro

Referenznummer

1048628