COVID-19 - Beschaffung von Schutzausrüstung für den öffentlichen Aufgabenbereich Link zur Förderung

Anlässlich der COVID-19-Pandemie wird unterschiedliche Schutzausrüstung für den öffentlichen Aufgabenbereich angeschafft. Darunter fallen insbesondere Hygienemasken (Mund-Nasen-Schutz), Desinfektionsmittel für Hände und Flächen, Einweghandschuhe, Einwegschutzanzüge, Schutzbrillen sowie Wärmemessungsgeräte.
Die angeschaffte Schutzausrüstung wird primär Bediensteten der Bundesministerien und der nachgeordneten Dienststellen (Gerichten, Strafjustizanstalten, Finanz- und Zollämter, etc.) zur Verfügung gestellt, darüber hinaus aber beispielswiese auch InsassInnen von Strafvollzugsanstalten, Lehrer/innen und Schüler/innen sowie KundInnen der öffentlichen Verwaltung (Parteienverkehr). 

Rechtsgrundlage

§ 3 Abs. 1 Bundes-Bedienstetengesetz

Leistungsart

COVID-19 - übrige Leistungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Wirkungsziele

Bewältigung der COVD-19-Krise durch Anschaffung von Schutzausrüstung

Referenznummer

1048610