Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Gefördert werden in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen bzw. Zinszuschüssen Investitionen in materielle und immaterielle Vermögenwerte von Unternehmen, die der Sparte „Industrie“, „Gewerbe und Handwerk“ oder „Informations- und Consulting“ (ausschließlich Mitglieder der Fachgruppe „Entsorgungs- und Ressourcenmanagement“ sowie der Fachgruppe „Druck“) bei der Wirtschaftskammer Oberösterreich angehören.
Förderbare Investitionen im Detail:
- Errichtung eines neuen Betriebes
- Erweiterung eines bestehenden Betriebes in Verbindung mit einer grundlegenden Verfahrens-, Produkt- oder Dienstleistungsinnovation und/oder einer grundlegenden Verbesserung der betrieblichen Organisation
- Produkt- oder Verfahrensinnovation
- Erbringung innovativer bzw. qualitativ höherwertiger Dienstleistungen
- Übernahme eines Unternehmens
Die Förderung kann entweder als Kooperationsförderung zum aws erp-Kredit für den Sektor Industrie, Gewerbe und Dienstleistungen für Investitionen im Inland oder als ausschließliche Landesförderung gewährt werden. Die konkret förderbaren Kosten hängen von der Art der Förderung ab. Details können den jeweiligen Kurzinformationen entnommen werden: