OÖ. Gründerfonds - Beteiligung an Oö. Start-ups (01.01.2020 - 31.12.2020) Link zur Förderung

  • Der „Oö. Gründerfonds“ soll Unternehmensgründern und Betriebsübernehmern in der Startphase günstiges Eigenkapital durch Beteiligungen verschaffen.
  • Die stille Beteiligung erfolgt entweder durch das Land OÖ oder durch ein Unternehmen (derzeit: OÖ. Unternehmensbeteiligungsgesellschaft m.b.H.), welches vom Land OÖ zur stillen Beteiligung beauftragt/ermächtigt wurde.
  • Bei Bedarf wird von der OÖ Kreditgarantiegesellschaft (KGG) ein Kredit verbürgt, wobei die Bürg­schafts­kosten für die ersten drei Jahre mit Ausnahme der einmaligen Bearbeitungsgebühr vom Oö. Gründer­fonds getragen werden. 

Bei Fragen wenden Sie sich an:

OÖ. Unternehmensbeteiligungsgesellschaft m.b.H.
Bethlehemstraße 3
4020 Linz
0732 777800
info@kgg-ubg.at
https://www.kgg-ubg.at/

Ergebnisunabhängige Entgelte

  • Für die Antragsprüfung und Vertragsabwicklung wird einmalig ein Bearbeitungsentgelt von mind. 1,16 % der stillen Beteiligung, mind. € 425,- verrechnet
  • Während der Beteiligungsdauer wird ein jährlicher Verwaltungskostenbeitrag von  mind. € 90,- verrechnet.
  • Bei vom Beteiligungsnehmer veranlassten Änderungen des Beteiligungsvertrages ist eine pauschale Gebühr von  mind. € 90,- zu entrichten.
  • Für den Fall verspäteter Vorlage von vertraglich vereinbarten Unterlagen wird ein Betrag von  mind. € 32,- in Rechnung gestellt.
  • Die Entgelte werden jährlich entsprechend der Kollektivvertragsabschlüsse („Banken-Kollektivvertrag“) valorisiert.

Gewinnanteile

  • Für das 1. – 3. Jahr werden keine Gewinnanteile verrechnet.
  • Ab dem 4. Laufzeitjahr errechnet sich der Gewinnanteil entsprechend dem Verhältnis des Beteiligungs­nominalkapitals zum nachgewiesenen Eigenkapital zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Diese Beteiligungsrelation wird bei Vertragsabschluss für die gesamte Laufzeit vereinbart, ein negatives Eigenkapital bleibt außer Ansatz.
  • Nähere Informationen zur Berechnung des Gewinnanteils können Punkt 10.2. der Richtlinie zur Beteiligung des OÖ Gründerfonds entnommen werden

Die Leistungskontrolle erfolgt im Nachhinein durch die OÖ Unternehmensbeteiligungsgesellschaft im Rahmen einer Prüfung des  Unternehmenskonzepts samt Belegkontrolle (Rechnungen und Zahlungsbelege).

Rechtsgrundlage

1) Richtlinien OÖ. Gründerfonds - Beteiligung Oö. Start-ups 01.01.2020 - 31.12.2020 2) Allgemeine Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Wirkungsziele

Schaffung eines Anreizeffektes für Unternehmensgründungen und Übernahmen
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1048545