Imkereiförderung 2020-2022 Link zur Förderung

Ziele der gegenständlichen Förderung sind eine gesunde, flächendeckende Bienenhaltung und Imkereiwirtschaft, die Sicherstellung der unverzichtbaren Bestäubungsfunktion der Bienen für die landwirtschaftlichen Nutzpflanzen und das gesamte Ökosystem sowie die Bekämpfung und Prävention von Bienenkrankheiten. Im Rahmen des gegenständlichen Programms werden Zuschüsse zu Investitionen, Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, Veranstaltungen sowie der Neueinstieg in die Imkerei gefördert.  

Konkrete Förderungsmaßnahmen:

  • Technische Hilfe für Imker und Imkerorganisationen
  • Bekämpfung von Bienenstockfeinden und –krankheiten (insbesondere Varroatose)
  • Rationalisierung der Wanderimkerei
  • Förderung von Analyselabors zur Untersuchung von Bienenzuchterzeugnissen mit dem Ziel, Imker bei der Vermarktung und Wertsteigerung ihrer Erzeugnisse zu unterstützen
  • Wiederauffüllung des Bienenbestands
  • Zusammenarbeit mit Organisationen, die auf die Durchführung von Programmen der angewandten Forschung auf dem Gebiet der Bienenzucht und der Bienenzuchterzeugnisse spezialisiert sind
  • Marktbeobachtung

Als Förderungswerber kommen in Betracht:

  • bundesweit tätige Organisationen, welche die im Bereich der Bienenzucht und Imkereiwirtschaft bundes- und landesweit tätigen Organisationen repräsentieren
  • natürliche oder juristische Personen mit Niederlassung in Österreich,
    • welche Bienenstöcke im eigenen Namen und auf eigene Rechnung im österreichischen Staatsgebiet bewirtschaften und
    • Mitglied einer in der Bienenzucht und/oder Imkereiwirtschaft tätigen Organisation (z.B. Imkerortsverein oder -gruppe, Landesimkereiverband, Biene Österreich – Imkereidachverband, etc.) sind, oder
    • zu einer in der Bienenzucht und/oder Imkereiwirtschaft tätigen Organisation (z.B. Imkerortsverein oder -gruppe, Landesimkereiverband, Biene Österreich – Imkereidachverband, etc.) in einem solchen vertraglichen Verhältnis stehen, dass die ordnungsgemäße Durchführung der Programmmaßnahme gesichert ist.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Gewährende und auszahlende Stelle: AMA - Agrarmarkt Austria
Dresdner Straße 70, 1200 Wien
01 711000
imkereifoerderung@ama.gv.at
https://www.ama.at/Fachliche-Informationen/Imkereifoerderung/Allgemeine-Informationen

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Beantragung ist mit keinen Gebühren oder sonstigen Kosten verbunden.

Die Kontrolle erfolgt in Form einer Verwaltungskontrolle, einer Vor-Ort-Kontrolle und einer Ex-post-Kontrolle durch hierzu berufene Organe der AMA oder der EU.

Rechtsgrundlage

1) VERORDNUNG (EU) Nr. 1308/2013 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 17. Dezember 2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 922/72, (EWG) Nr. 234/79, (EG) Nr. 1037/2001 und (EG) Nr. 1234/2007 2) DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2015/1366 DER KOMMISSION vom 11. Mai 2015 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich einer Beihilfe im Bienenzuchtsektor 3) DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2015/1368 DER KOMMISSION vom 6. August 2015 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Beihilfe im Bienenzuchtsektor 4) VERORDNUNG (EU) Nr. 1306/2013 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 17. Dezember 2013 über die Finanzierung, die Verwaltung und das Kontrollsystem der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 352/78, (EG) Nr. 165/94, (EG) Nr. 2799/98, (EG) Nr. 814/2000, (EG) Nr. 1290/2005 und (EG) Nr. 485/2008 des Rates 5) Sonderrichtlinie Imkereiförderung des BMLRT 2020 - 2022

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

8,229 Mio. Euro

Wirkungsziele

Zukunftsraum Land - nachhaltige Entwicklung eines vitalen ländlichen Raumes sowie Sicherung einer effizienten, ressourcenschonenden, flächendeckenden landwirtschaftlichen Produktion und der in- und ausländischen Absatzmärkte
Das Vorhaben trägt zur Maßnahme „Umsetzung der 1. Säule der GAP und der entsprechenden Maßnahmen gemäß EU- und nationalem Recht“ für das Wirkungsziel „Zukunftsraum Land – nachhaltige Entwicklung eines vitalen ländlichen Raumes sowie Sicherung einer e

Referenznummer

1048537