Förderzusage des AMS NÖ für die Eingliederungsbeihilfe an das Unternehmen.
Zielgruppe: Arbeitslose Kundinnen unter 25 Jahre des AMS NÖ, die
im ersten Halbjahr 2020 (Jänner bis Juni) erfolgreich ihre Lehrabschlussprüfung abgelegt haben,
aufgrund von Covid-19 kein reguläres Anstellungsverhältnis eingehen konnten und
nun arbeitslos vorgemerkt sind.
Die Förderung wird für Zielgruppenpersonen, die in der Zeit von 01.06.2020 bis 31.08.2020 ein Beschäftigungsverhältnis beginnen, direkt an NÖ Unternehmen ausbezahlt.
Für die Beantragung ist lediglich die formlose Vorlage
- der Fördermitteilung der Eingliederungsbeihilfe des AMS und
- die Mitteilung über die Prüfung der widmungsgemäßen Verwendung des AMS nach Ende des Förderzeitraumes sowie
- die Bekanntgabe einer Bankverbindung
an folgende E-Mailadresse erforderlich: einstellungsbeihilfe@noel.gv.at.
Beantragung möglich zwischen 01.06.2020 bis 31.11.2020.
LehrabschlussabsolventInnen müssen zwischen dem 01.06.2020 und 31.08.2020 eingestellt worden sein.
Für die Beantragung ist lediglich die formlose Vorlage
- der Fördermitteilung der Eingliederungsbeihilfe des AMS und
- die Mitteilung über die Prüfung der widmungsgemäßen Verwendung des AMS nach Ende des Förderzeitraumes sowie
- die Bekanntgabe einer Bankverbindung