COVID-19 Zuschuss an DienstgeberInnen zur Entgeltfortzahlung bei Großschadenseinsätzen Link zur Förderung

Erfolgte anlässlich der Covid-19 Pandemie eine Freistellung von Dienstnehmern unter Entgeltfortzahlung, die Mitglied einer anerkannten freiwilligen Einsatzorganisation (z.B. Rotes Kreuz) sind, damit diese bei der Bewältigung der Covid-19 Krise helfen konnten (z.B. Durchführung von Vor-Ort-Testungen), können die Dienstgeber eine Entschädigung für die Freistellung der Dienstnehmer in der Höhe von pauschal EUR 200,00 pro Tag, welche dem Land vom Bund refundiert wird, erhalten.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Direktion Inneres und Kommunales
Bahnhofplatz 1, 4021 Linz
0732 7720 11451
katschutz@ooe.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Abgeltung beträgt pauschal € 200,- pro im Einsatz befindlicher(m) Dienstnehmerin bzw. Dienstnehmer und Tag.

Rechtsgrundlage

Bundesgesetz über Maßnahmen zur Vorbeugung und Beseitigung von Katastrophenschäden (Katastrophenfondsgesetz 1996 - KatFG 1996)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Referenznummer

1048362