COVID-19 Gewährung von Zuschüssen für die Tourismuswirtschaft Link zur Förderung

Durch Corona sind die Umsätze für diese Unternehmen komplett weggebrochen. Für das Wiederhochfahren sind diverse Investitionen und Marketingmaßnahmen notwendig. Besondere Bedingungen (z.B. Grenzschließungen) tragen zudem dazu bei, dass es eine längere Zeit dauert, bis an die Umsätze des Vorjahres angeschlossen werden kann. Es sind daher in der jetzigen Phase des Wiederbeginnes Unterstützungen notwendig.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Abteilung Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten (VIa)
Römerstraße
05574/511
wirtschaft@vorarlberg.at
http://www.vorarlberg.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 08.04.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Richtlinien im Rahmen der Corona-KriseInvestitionsprämie zum Wiederhochfahren dergewerblichen Beherbergungs- und Gastronomiebetriebeund zur Förderung regionaler Wertschöpfungsketten; Allgemeine Förderungsrichtlinie der Vorarlberger Landesregierung (AFRL)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

15 Mio. Euro

Referenznummer

1048321