COVID-19 Abgeltung entgangener Elternbeiträge in elementarpädagogischen Einrichtungen Link zur Förderung

Durch die Corona-Krise haben private und öffentliche elementarpädagogische Einrichtungen entweder zur Gänze oder auf einen Teil der Elternbeiträge verzichtet, was zu finanziellen Engpässen führt. Das Land Vorarlberg übernimmt 60% der entgangenen Elternbeiträge.

Diese Förderung wird für vier Zeiträume gewährt:

1. von 15.3. bis 31.5.2020

2. von 17.11. bis 6.12.2020

3. von 26.12.2020 bis 17.1.2021

4. von 18.1.2021 bis 7.2.2021

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abt. IIa Elementarpädagogik, Schule und Gesellschaft
Römerstraße 15, 6900 Bregenz
05574 511 22105
elementarpaedagogik@vorarlberg.at
https://www.vorarlberg.at/elementarpaedagogik

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

60% der entfallenen Elternbeiträge während allen vier Zeiträumen

Rechtsgrundlage

Allgemeine Förderrichtlinie der Vorarlberger Landesregierung

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

2,1 Mio. Euro

Referenznummer

1048180