Sportveranstaltungen Link zur Förderung

Ziel des Regierungsprogrammes 2020-2024 ist u.a. die Entwicklung eines mit den Bundesländern und dem Sport abgestimmten Plans für die Unterstützung der Bewerbung und Ausrichtung von internationalen Sportgroßveranstaltungen in Österreich. Dazu ist die Definition von finanziellen Ressourcenrahmen des Bundes, der Länder und Gemeinden für Mehrjahres-Zeiträume (Regierungsperioden, olympische Zyklen) sowie die Erstellung von Wirkungsparametern von Großveranstaltungen für eine Prioritätenreihung in der Bundes-Sportförderung (z.B. Effekte auf Sportartentwicklung, Effekte auf Erfolgsaussichten österreichischer Sportlerinnen und Sportler, nachhaltige Infrastruktureffekte, volkswirtschaftlicher Nutzen, Green Sport etc.) notwendig. Qualitätssicherung soll durch Projektbegleitung der öffentlichen Fördergeber mit Veranstaltungsexpertise und Know-how sichergestellt werden.

Gefördert werden nationale oder internationale Sportgroßveranstaltungen mit dem Ziel die Rolle Österreichs als Gastgeberland für bedeutende internationale Großsportveranstaltungen zu stärken und die positiven Wirkungen des Sports in den Vordergrund zu stellen. Das entsprechende Förderprogramm ist unter folgendem Link zu finden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport, Sektion Sport, Abteilung II/4
1030 Wien, Dampfschiffstraße 4
01 71606-0
spitzensport@bmkoes.gv.at
https://www.bmkoes.gv.at

Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport, Sektion Sport, Abteilung II/5
1030 Wien, Dampfschiffstraße 4
01 71606-0
breitensport@bmkoes.gv.at
https://www.bmkoes.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Information finden sich auf der Webseite des BMKÖS.

Rechtsgrundlage

Bundes-Sportförderungsgesetze 2005, 2013 und 2017 idgF

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Wirkungsziele

derzeit kein Wirkungsziel vorhanden

Referenznummer

1048131