Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Gegenstand der Förderung ist
- ein finanzieller Zuschuss (Teil A)
- zu externer Beratung bei Gründungs- und Nachfolgevorhaben (Modul 1) sowie
- zu Nachfolgerechtsberatung durch die Wirtschaftskammer Oberösterreich bei Nachfolgevorhaben (Modul 2);
- ein finanzieller Zuschuss (Teil B)
- zu externer Beratung bei Digitalisierungsvorhaben; bei Digitalisierungsvorhaben können, sofern im entsprechenden Programmdokument vorgesehen, weitere Maßnahmen (z.B. IT-Dienstleistungen) Gegenstand der Förderung sein;
Bei Betriebsnachfolge kann sowohl das Modul 1 (externe Beratung) als auch das Modul 2 (Nachfolge-Rechtsberatung durch die Wirtschaftskammer Oberösterreich) in Anspruch genommen werden.