Beratungsförderungsprogramm des Landes Oberösterreich (01.01.2020 - 31.12.2021) Link zur Förderung

Gegenstand der Förderung ist

- ein finanzieller Zuschuss (Teil A)

  • zu externer Beratung bei Gründungs- und Nachfolgevorhaben (Modul 1) sowie 
  • zu Nachfolgerechtsberatung durch die Wirtschaftskammer Oberösterreich bei Nachfolgevorhaben (Modul 2);

- ein finanzieller Zuschuss  (Teil B)

  • zu externer Beratung bei Digitalisierungsvorhaben; bei Digitalisierungsvorhaben können, sofern im entsprechenden Programmdokument vorgesehen, weitere Maßnahmen (z.B. IT-Dienstleistungen) Gegenstand der Förderung sein;

Bei Betriebsnachfolge kann sowohl das Modul 1 (externe Beratung) als auch das Modul 2 (Nachfolge-Rechtsberatung durch die Wirtschaftskammer Oberösterreich) in Anspruch genommen werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Wirtschaftskammer Oberösterreich
Hessenplatz 3,
4020 Linz
05/90909
service@wkooe.at
https://www.wko.at/service/ooe/wirtschaftskammer.html

Amt der Oö. Landesregierung, Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung, Abteilung Wirtschaft und Forschung
Bahnhofplatz 1, 4021 Linz
0732/7720-15121
wi.post@ooe.gv.at
https://www.land-oberoesterreich.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 08.04.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Es fallen für den Förderwerber keine Kosten an und die Auszahlung erfolgt nach Vorlage sämtlicher Unterlagen und Prüfung durch die Wirtschaftskammer Oberösterreich und Zustimmung der zuständigen Organe als einmalige nicht rückzahlbare Beihilfe.

Belegkontrolle erfolgt durch die Wirtschaftskammer Oberösterreich.

Rechtsgrundlage

1) Allgemeine Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich idgF 2) Richtlinie zum Beratungsförderungsprogramm des Landes Oberösterreich
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

7,75 Mio. Euro

Wirkungsziele

Schaffung eines Anreizeffektes zur Realisierung von Gründungs-, Nachfolge- und Digitalisierungsvorhaben
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1048081