COVID-19 Soforthilfefonds SPORT Link zur Förderung

Ziel dieser Förderung ist es, Schäden die im Sportbereich im Zusammenhang mit dem Auftreten der COVID-19-Pandemie entstanden sind, durch zeitnahe finanzielle Unterstützung abzufedern.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Salzburg, Landessportbüro
Postfach 527, 5020 Salzburg
+43 662 8042-2532
sport@salzburg.gv.at
http://www.salzburg.gv.at/sport

Die gewährte Förderung ist grundsätzlich nicht abzurechnen. Eine Aufforderung zur Abrechnung bzw. zur Vorlage weiterer detaillierter Unterlagen zum Nachweis der Schadenssumme kann jedoch stichprobenartig seitens des Landes Salzburg vorgenommen werden. Die Aufbewahrung der maßgeblichen Unterlagen hat daher für den Zeitraum von sieben Jahren zu erfolgen.

Die Angaben werden einer Plausibilitätsprüfung sowie stichprobenartigen Einzelfallprüfungen unterzogen. Bewusste Falschangaben können zur Rücknahme der Förderungszusage, zu generellen Förderungssperren und weiteren rechtlichen Konsequenzen führen.

Rechtsgrundlage

Salzburger Landessportgesetz idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

1 Mio. Euro

Wirkungsziele

Ziel dieser Förderung ist es, Schäden die im Sportbereich im Zusammenhang mit dem Auftreten der COVID-19-Pandemie entstanden sind, durch zeitnahe finanzielle Unterstützung abzufedern.

Referenznummer

1048008