COVID-19 Übernahme von Haftungen für Überbrückungsfinanzierungen - Tourismus und Freizeitwirtschaft Link zur Förderung

Unterstützung von KMU zur Vermeidung existenzbedrohender Liquiditätsengpässe infolge von COVID-19.

Hierfür wurden spezifische Maßnahmenschwerpunkte in die Richtlinie der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus für die Übernahme von Haftungen für die Tourismus- und Freizeitwirtschaft 2014-2020 aufgenommen.

Die Förderung besteht in der Übernahme einer Haftung für Überbrückungsfinanzierungen. Bei Überbrückungsfinanzierungen handelt es sich um zusätzliches Fremdkapital zur Finanzierung von Betriebsmitteln, das vor dem Hintergrund der aktuellen COVID-19-Krisensituation zum Ausgleich von Liquiditätsengpässen, die aufgrund der nicht vorhersehbaren Ausfälle der Umsatzerlöse entstanden sind, dient. Überbrückungsfinanzierungen dürfen nur zur Abdeckung kurzfristiger Verbindlichkeiten für betriebsbedingte Aufwendungen herangezogen werden. Dazu zählt auch eine allfällige Vorfinanzierung von COVID-19-Kurzarbeitsbeihilfen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Antragstellung: Single Point of Contact ist die Hausbank
Wenden Sie sich an Ihre zuständige Hausbank.

Österreichische Hotel- und Tourismusbank Gesellschaft m.b.H.
Parkring 12A
1010 Wien
https://www.oeht.at

Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus - Abteilung V/4
Stubenring 1
1010 Wien
abt-54@bmlrt.gv.at
https://www.bmlrt.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 08.04.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

www.oeht.at

Rechtsgrundlage

Richtlinie der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus für die Übernahme von Haftungen für die Tourismus- und Freizeitwirtschaft 2014-2020, KMU-Förderungsgesetz
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

COVID-19 - Haftungen, Bürgschaften, Garantien

Budgetiertes Volumen

1.625 Mio. Euro

Wirkungsziele

Stärkung und nachhaltige Weiterentwicklung des Tourismusstandorts

Referenznummer

1047836