COVID-19 - Zahlungserleichterungen für Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und weitere Einfuhrabgaben Link zur Förderung

Anlässlich der Covid-19 Krise kann beantragt werden, dass für die Entrichtung von Abgaben, die bei der Einfuhr von Waren aus Drittstaaten anfallen (Zoll, Einfuhrumsatzsteuer, etc.), zinsenpflichtige Zahlungserleichterungen in Form von Stundungen oder Ratenzahlungen gewährt werden.  

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundesministerium für Finanzenen - Zollrecht, Zollpolitik und Internationale Zollangelegenheiten
Johannesgasse 5, 1010 Wien
050 233 770
corona.hotline@bmf.gv.at
https://www.bmf.gv.at/public/informationen/informationen-coronavirus.html

Rechtsgrundlage

Art. 122 der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Oktober 2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union § 212 Bundesabgabenordnung
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

COVID-19 - übrige Leistungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Wirkungsziele

Reduzierung von Handelshemmnissen zur Bewältigung der Covid-19 Krise

Referenznummer

1047752