COVID-19 Zinsen!Zuschuss Link zur Förderung

Die Zahlungsfähigkeit von Unternehmen in der aktuellen Lage sicherzustellen, ist Zielsetzung der Garantieprogramme des Bundes im Rahmen der „COVID-19-Hilfe“. Das Land Steiermark ergänzt diese Programme und fördert die Zinsen von „COVID-19“-bedingten Überbrückungskrediten österreichischer Kreditinstitute, die von der Republik Österreich im Rahmen der „COVID-19-Hilfe“ mit Garantien unterstützt werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Steirische Wirtschaftsförderungs­gesellschaft m.b.H. SFG
Nikolaiplatz 2
8020 Graz
+43 316 7093-0
office@sfg.at
http://www.sfg.at

Der Verwendungsnachweis ist durch geeignete Belege (z. B. Kreditkontoauszug.) zu erbringen.

Rechtsgrundlage

Stmk. Wirtschaftsförderungsgesetz / Richtlinie für die Steirische Wirtschaftsförderung 2014-2020

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

40 Mio. Euro

Referenznummer

1047729