COVID-19 - Rückvergütung von Alkoholsteuer für Desinfektionsmittel Link zur Förderung

Aufgrund des durch die Covid-19 Krise bedingten erhöhten Bedarfs an Hände-Desinfektionsmitteln und dem Mangel an Handelsware soll (unter anderem) durch einen für einen begrenzten Zeitraum eingeführten Vergütungsanspruch gewährleistet werden, dass der zur Herstellung von Desinfektionsmitteln erforderliche Alkohol nicht mit Alkoholsteuer belastet wird. Damit wird der Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) entsprochen, bei Problemen mit der Verfügbarkeit von industriell hergestellten Hände-Desinfektionsmittel, die lokale Herstellung von alkoholbasierten Desinfektionsmittel, z.B. in Apotheken, zu fördern.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

das zuständige Zollamt
050 233 770
corona.hotline@bmf.gv.at
https://www.bmf.gv.at/public/informationen/coronavirus-hilfe.html

Rechtsgrundlage

§ 116l Alkoholsteuergesetz
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

COVID-19 - übrige Leistungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Wirkungsziele

Schaffung von Anreizen zur lokalen Herstellung von Desinfektionsmittel, um Lieferengpässe zu überbrücken
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1047703