COVID-19 Schutzanzüge, Atemmasken und Schnelltests für Gesundheitsdienstleister Link zur Förderung

  • Ziel ist es, Engpässe bei der Versorgung von Gesundheitsdienstleistern in Österreich - insbesondere Krankenhäuser, Pflegedienste, Rettungsorganisationen,... („Gesundheitsdienstleister") - mit medizinischen Produkten wie beispielsweise medizinische Atemmasken, Schutzanzügen, Schutzhandschuhen und weiteren medizinischen Produkten, durch die die Verbreitung und Ansteckung des Coronavirus (COVID-19), der von den medizinischen Sachverständigen im Krisenstab des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz („Krisenstab") und dem Österreichischen Roten Kreuz als für die Menschen besonders gefährlich eingestuft wird, bestmöglich zu verhindern. Dadurch soll die vom Krisenstab befürchtete massiv erhöhte Zahl an Toten im Falle eines solchen Versorgungsengpasses mit diesen medizinischen Produkten in Österreich verhindert werden.
  • Der Auftragnehmer wird für die vertraglich festgelegte Laufzeit beauftragt, als zentrale Stelle den Auftraggeber dabei zu unterstützen, den bundesweiten Bedarf an den medizinischen Produkten, die vor allem zur Behandlung von Personen, bei denen der Verdacht einer Erkrankung durch COVID-19 besteht und die an COVID-19 erkrankt sind („medizinische Produkte"), aber auch zur Bekämpfung der Ausbreitung der Infektion mit COVID-19 erforderlich sind, zu decken.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, Sektion II
Stubenring 1, 1010 Wien, Österreich
+43 1 71100 805119
Sylvia.Vana@bmdw.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Bundesgesetz über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds (COVID-19-FondsG); BMDW Kooperationsvertrag mit ÖRK

Leistungsart

COVID-19 - übrige Leistungen

Budgetiertes Volumen

240 Mio. Euro

Wirkungsziele

COVID-19 Katastrophenhilfe
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1047620