COVID-19 - Sonderprämie für 24-Stunden-Betreuungskräfte Link zur Förderung

Durch die COVID-19 Krise und den damit einhergehenden Grenzschließungen kommt es zu einem Wegfall der Betreuungsstrukturen im Bereich der 24-Stunden-Betreuung.

Zur Sicherstellung der Betreuung von pflege- und betreuungsbedürftigen Personen mit Hauptwohnsitz in Oberösterreich wird 24-Stunden-Betreuer/innen bei Verlängerung des regulären Turnus eine einmalige Förderung von 500 Euro genehmigt.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Gesellschaft, Soziales und Gesundheit, Abteilung Soziales
Bahnhofplatz 1, 4021 Linz
(+43 732) 77 20 -152
so.post@ooe.gv.at
https://www.land-oberoesterreich.gv.at/

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Beantragung der Förderung ist mit keinen Gebühren oder sonstigen Kosten verbunden.

  • Der Hauptwohnsitz der zu betreuenden Person - dieser muss in Oberösterreich sein.
  • Prüfung Nebenwohnsitz bei betreuter Person
  • Bestätigung der Agentur (nur beizulegen im Falle eines Wechsels der betreuten Person)
  • Gewerbeschein der Betreuungskraft.
  • Sozialversicherung der Betreuungskraft.
  • Dauer des Verlängerungsturnus.

Rechtsgrundlage

2. COVID-19 Gesetz BGBl. 16/2020, Richtlinie des Landes OÖ - Sonderprämie für 24-Stunden Betreuungskräfte zur Bewältigung der COVID-19 Krise, Allgemeine Förderungsrichtlinien des Landes OÖ (FIN-010104/187-2007 verlautbart in der Amtlichen Linzer Zeitung vom 10.01.2008, Folge 1/2008; in der Fassung der 3. Änderung, FIND-2015-183400/115, verlautbart in der Amtlichen Linzer Zeitung v. 03.06.2019, Folge 12/2019)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

2 Mio. Euro

Referenznummer

1047612