COVID-19 Haftungen des Landes Burgenland im Zusammenhang mit der „Coronavirus-Krise 2020“ Link zur Förderung

Ziel ist die Verbesserung des Zugangs zu Finanzierungsmitteln für burgenländische Betriebe, deren wirtschaftliche Situation bzw. Umsatz- und Ertragsentwicklung durch Auftrags- bzw. Lieferungsausfälle oder sonstige Marktänderungen aufgrund der „Coronavirus-Krise“ beeinträchtigt ist.

Die Art der Förderung ist eine Übernahme von Ausfallsbürgschaften gemäß § 1356 AGB für Betriebsmittelfinanzierungen mit einer Haftungsquote bis zu 80% des Kreditbetrages, höchsten EUR 1,5 Mio.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Wirtschaft Burgenland GmbH - WiBuG
Marktstraße 3, Technologiezentrum
7000 Eisenstadt
05/9010-210

 

Rechtsgrundlage

Aktionsrichtlinie „Maßnahmen des Landes Burgenland zur Stärkung der wirtschaftlichen Entwicklung von burgenländischen Betrieben“

Leistungsart

COVID-19 - Haftungen, Bürgschaften, Garantien

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Referenznummer

1047570