COVID-19 „Härtefälle-Fonds“ des Landes Burgenland im Zusammenhang mit der „Coronavirus-Krise 2020“ Link zur Förderung

Ziel ist es, EPU und Kleinstunternehmen, die durch die „Coronavirus-Krise“ in Not geraten sind, Geld als Soforthilfe zur Verfügung zu stellen. Dies gilt zum Beispiel bei behördlich angeordneter Schließung oder starken Umsatzeinbrüchen. Bei einer existenzbedrohenden Notlage können Miet- und Fixkosten in den Wirtschaftsmonaten März bis Juni 2020 bezuschusst werden.

Die Höhe der Förderung ist für:

  • Mietkostenzuschuss 50%, maximal EUR 500,00
  • Fixkostenzuschuss 50%, maximal EUR 5.000,00

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Wirtschaft Burgenland GmbH - WiBuG
Marktstraße 3, Technologiezentrum
7000 Eisenstadt
05/9010-210

Rechtsgrundlage

Aktionsrichtlinie „Maßnahmen des Landes Burgenland zur Stärkung der wirtschaftlichen Entwicklung von burgenländischen Betrieben“

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Referenznummer

1047554