COVID-19 - Befreiung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer für Waren zur Bekämpfung der COVID-19 Krise Link zur Förderung

Angesichts der COVID-19-Krise wird die Einfuhr von Gegenständen, die zur Bekämpfung des COVID-19-Ausbruchs benötigt werden, von Zollabgaben und der Einfuhrumsatzsteuer befreit. Dadurch sinken die Kosten für medizinische Ausrüstungen wie Schutzmasken oder Schutzanzüge, aber auch für Beatmungsgeräte. Die Abgabenbefreiung gilt sowohl für entgeltlich als auch unentgeltlich erworben eingeführte Waren.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundesministerium für Finanzen, Abt. III/10, Zollrecht, Zollpolitik und Internationale Zollangelegenheiten
Johannesgasse 5, 1010 Wien

050 233 770
corona.hotline@bmf.gv.at
https://www.bmf.gv.at/public/informationen/informationen-coronavirus.html

Rechtsgrundlage

Art. 74 der Verordnung (EG) Nr. 1186/2009 des Rates vom 16. November 2009 über das gemeinschaftliche System der Zollbefreiungen (Zollbefreiungskodex)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

COVID-19 - übrige Leistungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Wirkungsziele

Reduzierung von Handelshemmnissen zur Bewältigung der Covid-19 Krise
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1047539