Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Angesichts der COVID-19-Krise wird die Einfuhr von Gegenständen, die zur Bekämpfung des COVID-19-Ausbruchs benötigt werden, von Zollabgaben und der Einfuhrumsatzsteuer befreit. Dadurch sinken die Kosten für medizinische Ausrüstungen wie Schutzmasken oder Schutzanzüge, aber auch für Beatmungsgeräte. Die Abgabenbefreiung gilt sowohl für entgeltlich als auch unentgeltlich erworben eingeführte Waren.