COVID-19 - Corona-Stabilisierungsprogramm für den Tourismus Link zur Förderung

Anlässlich der Covid-19 Pandemie gewährt das Land OÖ Zuschüsse für Überbrückungsfinanzierungen, für die eine Bundeshaftung im Rahmen der „Coronavirus-Unterstützungsmaßnahmen für den Tourismus“ bei der ÖHT beantragt und positiv entschieden wurde.

Die Zuschüsse umfassen die Kosten für die Zinsen der Kredite, für die die ÖHT Haftung übernommen hat.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Oö. Landesregierung, Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung, Abteilung Wirtschaft und Forschung
Bahnhofplatz 1, 4021 Linz
0732/7720-15121
wi.post@ooe.gv.at
https://www.ooe.gv.at

Österreichische Hotel- und Tourismusbank GmbH (ÖHT)
Parkring 12A, 1010 Wien
01/51530-0
oeht@oeht.at
https://www.oeht.at/produkte/haftungen//?fsize=0%27A%3D0

Die Beantragung ist mit keinen Gebühren oder sonstigen Kosten verbunden; Die Auszahlung erfolgt in einer Rate.

Stichprobenkontrolle

Rechtsgrundlage

Richtlinie des Landes Oberösterreich zum Corona-Stabilisierungsprogramm für den Tourismus (Zuschuss zu einer ÖHT-Überbrückungsgarantie); Allgemeine Förderungsrichtlinie des Landes OÖ;
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Anschlussförderung

Coronavirus-Massnahmenpaket für den Tourismus (ÖHT)

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

7,5 Mio. Euro

Wirkungsziele

Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen aufgrund der Covid-19 Pandemie

Referenznummer

1047463