Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Die COVID-19 Maßnahmen führen zu einem extremen Rückgang der KundInnen im öffentlichen Verkehr. Dort wo es vor der Krise keine Bestellungen gemeinwirtschaftlicher Leistungen gegeben hat, müssen eigenwirtschaftlich erbrachte Leistungen (das sind jene Leistungen, die ausschließlich aus Tariferlösen finanziert werden können) durch die Verkehrsunternehmen zurückgenommen werden.
Seitens der öffentlichen Hand ist sicher zu stellen, dass Personen, die in systemerhaltenden Berufen tätig sind und weiterhin ihre Dienstverrichtung vor Ort zu erfüllen haben (Personen in medizinischen Berufen, Sicherheits- und Notfallsdienste, Personen im Lebensmittelhandel und Geschäften des täglichen Bedarfs) und die auf die Benützung öffentliche Verkehrsmittel angewiesen sind, weiterhin ein Verkehrsangebot zur Verfügung haben. Weiters ist aufgrund der Abstandsregeln im öffentlichen Raum mehr Sitzplatzangebot zur Verfügung zu stellen, als bei einer rein wirtschaftlichen und verkehrsplanerischen Betrachtung notwendig wäre.
Aufgrund der drohenden Unterbrechung der systemerhaltenden notwendigen Verkehrsleistungen ist die Bestellung der vor der Krise eigenwirtschaftlich erbrachten Verkehre unumgänglich notwendig. Dazu bedarf es nunmehr einer Mitfinanzierung durch die öffentliche Hand.
Der konkrete Bestellvorgang erfolgt im Rahmen von Verkehrsdiensteverträgen, abgeschlossen jeweils zwischen der Schieneninfrastruktur-Dienstleistungsgesellschaft mbH (SCHIG mbH) und dem betreffenden Eisenbahnverkehrsunternehmen. Darin werden (unter Berücksichtigung der vorliegenden Gegebenheiten im Rahmen der COVID-19-Krise) bedarfsgerechte Schienenpersonenverkehrsdienste vereinbart und abgegolten. Die Bestellung erfolgt auf Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007.