COVID-19: Leistungen im Schienenpersonenverkehr Link zur Förderung

Die COVID-19 Maßnahmen führen zu einem extremen Rückgang der KundInnen im öffentlichen Verkehr. Dort wo es vor der Krise keine Bestellungen gemeinwirtschaftlicher Leistungen gegeben hat, müssen eigenwirtschaftlich erbrachte Leistungen (das sind jene Leistungen, die ausschließlich aus Tariferlösen finanziert werden können) durch die Verkehrsunternehmen zurückgenommen werden.

Seitens der öffentlichen Hand ist sicher zu stellen, dass Personen, die in systemerhaltenden Berufen tätig sind und weiterhin ihre Dienstverrichtung vor Ort zu erfüllen haben (Personen in medizinischen Berufen, Sicherheits- und Notfallsdienste, Personen im Lebensmittelhandel und Geschäften des täglichen Bedarfs) und die auf die Benützung öffentliche Verkehrsmittel angewiesen sind, weiterhin ein Verkehrsangebot zur Verfügung haben. Weiters ist aufgrund der Abstandsregeln im öffentlichen Raum mehr Sitzplatzangebot zur Verfügung zu stellen, als bei einer rein wirtschaftlichen und verkehrsplanerischen Betrachtung notwendig wäre.

Aufgrund der drohenden Unterbrechung der systemerhaltenden notwendigen Verkehrsleistungen ist die  Bestellung der vor der Krise eigenwirtschaftlich erbrachten Verkehre unumgänglich notwendig. Dazu bedarf es nunmehr einer Mitfinanzierung durch die öffentliche Hand.

Der konkrete Bestellvorgang erfolgt im Rahmen von Verkehrsdiensteverträgen, abgeschlossen jeweils zwischen der Schieneninfrastruktur-Dienstleistungsgesellschaft mbH (SCHIG mbH) und dem betreffenden Eisenbahnverkehrsunternehmen. Darin werden (unter Berücksichtigung der vorliegenden Gegebenheiten im Rahmen der COVID-19-Krise) bedarfsgerechte Schienenpersonenverkehrsdienste vereinbart und abgegolten. Die Bestellung erfolgt auf Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Schieneninfrastruktur-Dienstleistungsgesellschaft mbH SCHIG
http://www.schig.com

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

§ 7 ÖPNRV-G 1999
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

COVID-19 - übrige Leistungen

Budgetiertes Volumen

53,72 Mio. Euro

Wirkungsziele

Abferderung der Auswirkungen der COVID-19 Maßnahmen im öffentlichen Verkehr
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1047455