Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Die Coronavirus-Krise (COVID-19) zeigt massive negative Auswirkungen auf den Wirtschafts- und Arbeitsstandort Tirol. Die Tiroler Landesregierung hat als unmittelbare Reaktion darauf am 16.03.2020 das „COVID-19 Maßnahmenpaket für den Lebensraum Tirol“ verabschiedet. Mit dem Maßnahmenpaket sollen Anreize geschaffen werden, um der krisenbedingten Rezession entgegenzuwirken und im Speziellen für Tiroler Unternehmen eine rasche, unbürokratische Hilfe zur Verfügung zu stellen, um die finanziellen Auswirkungen der Krise bewältigen zu können.
Ziel der gegenständlichen Maßnahme ist, kleine und mittlere Tiroler Unternehmen (KMU) dahingehend zu unterstützen, Homeoffice-Arbeitsplätze einzurichten, um eine professionelle Kommunikation zwischen Unternehmensstandort bzw. -standorten und den zwischenzeitlich dislozierten Arbeitsplätzen der Belegschaft zu schaffen sowie damit gleichzeitig einen Beitrag zur Aufrechterhaltung der Produktivität und Sicherung der Arbeitsplätze zu leisten.
Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft, die entweder im Besitz einer aufrechten Gewerbeberechtigung nach der Gewerbeordnung oder in nachstehender Liste angeführt sind:
- erwerbswirtschaftliche Betreiber von touristisch bzw. freizeitwirtschaftlich relevanten Infrastruktureinrichtungen (z.B. Bäder, Campingplätze, Bootsvermietung, Minigolfplätze, Freizeitparks, Kinos, Tanzschulen, Tennis und Tischtennisplätze inkl. Tennishallen, Ballonfahr- und Hänge- bzw. Gleitschirmunternehmen, Raftingunternehmen, etc.)
- Telekommunikations- und Rundfunkunternehmen mit der Berechtigung der RTR GmbH
- Sprengmittelhändler
- Buchhalter/Bilanzbuchhalter/Personalverrechner
- Mitglieder der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer mit Standort in Tirol
- Mitglieder der Kammer der Architekten und Ingenieurskonsulenten für Tirol und Vorarlberg mit Standort in Tirol
- Ärzte, Rechtsanwälte und Fahrschulbetreiber
- Physiotherapeuten, Psychotherapeuten
- Zeitungsherausgeber
Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss gewährt und beträgt max. 50 % der förderbaren Kosten für
- die Beratungsleistungen zur Konzeption sowie zur hard- und softwaremäßigen Ausstattung des Homeoffice-Arbeitsplatzes wie auch
- die Anschaffung von Software zur IT-technischen Einrichtung des Homeoffice-Arbeitsplatzes
und max. 30 % der förderbaren Kosten für
- die Anschaffung von damit in Verbindung stehender zu installierender IT-Hardware, wobei der nicht rückzahlbare Einmalzuschuss pro Laptop, Desktop oder Tablet max. € 300,- beträgt
Die Summe der förderbaren Kosten muss mindestens € 500,- betragen. Die Förderungsbemessungsgrundlage ist mit € 5.000,- begrenzt.