COVID-19 Übernahme von Haftungen zu Mikrokrediten Link zur Förderung

Neben dem Härtefallfonds des Bundes, wo Unternehmen Einmalzuschüsse gewährt werden, will nun das Land mit Haftungen für Mikrokredite für zusätzliche Liquidität sorgen.

Förderbar sind EPU´s, Kleinstunternehmen bis max. 9 Mitarbeiter, neue Selbstständige, und freiberuflich Tätige, deren Betriebsstätte sich in Vorarlberg befindet und Privatpersonen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Abteilung Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten (VIa)
Römerstraße
05574/511
wirtschaft@vorarlberg.at
https://www.vorarlberg.at

Rechtsgrundlage

Richtlinien im Rahmen der Corona-Krise Gewährung von Haftungen für Mikrokredite
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

COVID-19 - Haftungen, Bürgschaften, Garantien

Budgetiertes Volumen

0,3 Mio. Euro

Referenznummer

1047372