Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Gefördert werden Kleinunternehmen (im Sinne der EU Definition; bis max. 50 MitarbeiterInnen und einem Jahresumsatz bzw. einer Jahresbilanz bis max. 10 Mio. Euro) der gewerblichen Wirtschaft, die ab 16.03.2020 unverschuldet aufgrund der Corona-Krise in eine wirtschaftliche / finanzielle Notlage geraten sind und ihren Unternehmens- oder Filialstandort in Oberösterreich haben.