COVID-19 - Bestandssicherung von Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe Link zur Förderung

  • Bedingt durch die COVID-19-Krise verzeichnen auch Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe merkliche Umsatzeinbußen (z.B. entgangene Entgelte für Leistungen mit intensivem persönlichen Kontakt, die von den Gesundheitskassen vergütet werden).
  • Trotz entsprechender Kostensenkungsmaßnahmen (z.B. Kurzarbeit) können dadurch Liquiditätsengpässe entstehen, die trotz Beihilfen anderer Förderungsgeber nicht bewältigt werden können. Durch die gegenständliche Förderung in Form eines finanziellen Zuschusses sollen Liquiditätsengpässe soweit reduziert werden, dass der wirtschaftliche Bestand von Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe gesichert ist.
  • Die Höhe und konkrete Zweckwidmung des Zuschusses (Personalkosten, Mietkosten etc.) wird fallindividuell entschieden bzw. bemessen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Oö Landesregierung, Direktion Soziales und Gesundheit, Abteilung Kinder- und Jugendhilfe
Bahnhofplatz 1
4020 Linz
(+43 732) 7720 -1520
kjh.post@ooe.gv.at
https://www.land-oberoesterreich.at/

Der Antrag ist kostenfrei.

Die Leistungskontrolle erfolgt anhand eines

  • Rechnungsabschlusses für das betroffene Kalenderjahr und einer
  • formlosen Abrechnung für den Förderungszeitraum.

Beide Dokumente sind vom Vertragspartner nachträglich vorzulegen. Fallindividuell sind darüber hinaus Abrechnungsunterlagen, die von der Abteilung Kinder- und Jugendhilfe zur Verfügung gestellt werden, ebenfalls vorzulegen.

Rechtsgrundlage

Bundesgesetz über die Grundsätze für Hilfen für Familien und Erziehungshilfen für Kinder und Jugendliche (Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013 -B-KJHG 2013) Landesgesetz über die Hilfen für Familien und Erziehungshilfen für Kinder und Jugendliche (Oö. Kinder- und Jugendhilfegesetz 2014 - Oö. KJHG 2014) Allgemeine Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Wirkungsziele

Bestandssicherung von lt. B-KJHG erforderlichen Einrichtungen im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe

Referenznummer

1047323