COVID-19 Tiroler Digi-Scheck Link zur Förderung

Aufgrund der Corona-Virus-Gefahr findet der Unterricht derzeit nicht mehr im Klassenzimmer, sondern in den eigenen vier Wänden statt. Um den Zugang aller Schülerinnen und Schüler an Tiroler Schulen zum digitalen Lernen zu ermöglichen, fördert das Land Tirol die Anschaffung von mobilen Endgeräten. Es werden einkommensschwache Familien beim Ankauf digitaler Endgeräte zur Ermöglichung von E-Learning finanziell unterstützt.

Fördernehmer/innen können obsorgeberechtigte Personen sein, die die Familienbeihilfe beziehen und im selben Haushalt wie das Kind/die Kinder leben, für das/die die digitalen Endgeräte genutzt werden.

Es wird insbesondere der Ankauf von Endgeräten mit nachstehender Spezifikation gefördert

  • Laptop:
    • Internet: Der Laptop muss WLAN-fähig sein und sich durch eine Funkverbindung mit dem Internet verbinden können.
    • Bildschirmgröße: Die Bildschirmdiagonale muss mindestens 12“ (das sind 30,48 cm) betragen.
    • Speicherplatz: Die Festplatte muss eine Speicherkapazität von mindestens 128 GB und der Arbeitsspeicher von mindestens 4 GB umfassen.
    • Prozessor: Es muss mindestens ein Pentium oder ein AMD Prozessor sein.
    • Betriebssystem: Es muss Windows Home oder Windows Professional verwendbar sein.
    • Zusammenfassung: WLAN, 12“ Diagonale, Festplatte 128 GB, Arbeitsspeicher 4 GB, Betriebssystem Windows Home oder Professional
  • Chrome Book:
    • Internet: Das Chromebook muss WLAN-fähig sein und sich durch eine Funkverbindung mit dem Internet verbinden können. 
    • Bildschirmgröße: Die Bildschirmdiagonale muss mindestens 12“ (das sind 30,48 cm) betragen.
      Speicherplatz: Die Festplatte muss eine Speicherkapazität von mindestens 128 GB und der Arbeitsspeicher von mindestens 4 GB umfassen.
    • Prozessor: Es muss mindestens ein Pentium Prozessor sein.
      Zusammenfassung: WLAN, 12“ Diagonale, Festplatte 64 GB, Arbeitsspeicher 4 GB

  • iPad/Tablet mit Tastatur:
    • Internet: Das iPad/Tablet muss WLAN-fähig sein und sich durch eine Funkverbindung mit dem Internet verbinden können.
    • Speicherplatz: Das iPad muss eine Speicherkapazität von mindestens 32 GB umfassen.
    • Zubehör: Die Tastatur muss geeignet sein, das IPAD/Tablet zu schützen.
    • Zusammenfassung: WLAN, 32 GB, Tastatur als Schutzhülle

  • Multifunktionsdrucker (Drucken, Kopieren, Scannen):
    • Internet: Der Drucker muss WLAN-fähig sein, das heißt, er verbindet sich durch eine Funkverbindung mit dem Internet und mit einem Laptop, Smartphone, iPad/Tablet usw.
    • Funktionen: Der Drucker muss die Funktionen drucken, kopieren und scannen aufweisen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Tirol, Abteilung Gesellschaft und Arbeit
6020 Innsbruck, Meinhardstraße 16
gesellschaft.arbeit@tirol.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.
  • Die Höhe der Förderung für den benötigten Hardwareankauf beträgt 50 % der förderfähigen Kosten, maximal jedoch insgesamt € 250,-
  • Die Auszahlung des Förderbetrages aufgrund der Förderentscheidung erfolgt im Nachhinein nach Vorlage von Rechnung und Zahlungsbeleg über den Ankauf des/der digitalen Endgeräte/s.
  • Die Vorlage hat über das vorgegebene elektronische Formular binnen 21 Tagen nach Ankauf des Gerätes/der Geräte zu erfolgen. Die Originale sind für allfällige Prüfungen sieben Jahre nach dem jeweiligen Anschaffungsjahr aufzubewahren und auf Verlangen der Förderstelle unverzüglich vorzulegen.
  • Bei Nicht fristgerechter Vorlage tritt die Förderzusage außer Kraft und der Förderakt kann außer Evidenz genommen werden.

Rechtsgrundlage

Richtlinie Tiroler Digi-Scheck
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Sozial- und Familienleistungen

Budgetiertes Volumen

4 Mio. Euro

Referenznummer

1047307