COVID-19 - Zinsenzuschüsse für Tiroler Unternehmen - Anschlussförderung zu ÖHT/AWS Link zur Förderung

Ziel der Förderung ist die Unterstützung von Tiroler Unternehmen durch Zinsenzuschüsse zur erleichterten Finanzierung von Krediten, die mit einer Überbrückungsgarantie durch die AWS bzw. der ÖHT besichert werden.

Gefördert werden können „garantiefähige Unternehmen“ gemäß „IX. Schwerpunkt Überbrückungs- und Kreditstundungsgarantien im Zusammenhang mit der „Coronavirus-Krise“ der Richtlinie der AWS „aws-Garantierichtlinie für KMU“ sowie Förderungsnehmer im Rahmen des „Coronavirus-Maßnahmenpaket für den Tourismus“ der ÖHT gemäß „Richtlinie der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus für die Übernahme von Haftungen für die Tourismus- und Freizeitwirtschaft 2014 – 2020 vom 6. August 2014 in der Fassung vom 16. März 2020 gemäß Bundesgesetz über besondere Förderungen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU-Förderungsgesetz), BGBl. Nr. 432/1996 in der jeweils geltenden Fassung“.

Das Land Tirol übernimmt für die gesamte Laufzeit und für den gesamten Kreditbetrag der Überbrückungsfinanzierung (bei AWS max. € 2,5 Mio; bei der ÖHT max. € 0,5 Mio.) den Zinsendienst bis zur Höhe des garantierten Zinssatzes (max. 1,5 %) und stellt den auf Basis eines Modelltilgungsplanes ermittelten Zinsbetrag als nicht rückzahlbaren Einmalzuschuss (Zinsenzuschuss) zur Verfügung.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH
Walcherstraße 11A
1020 Wien
Austria
+43 1 501 75 - 0
https://www.aws.at/

Österreichische Hotel- und Tourismusbank Ges.m.b.H. (ÖHT)
Parkring 12a
1010 Wien
Österreich
+43 (0)1/51530-0
https://www.oeht.at/

Land Tirol, Abt. Wirtschaftsförderung und Fördertransparenz
Heiliggeiststraße 7, 6020 Innsbruck
+43 512 508 3200
wirtschaftsfoerderung@tirol.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Rahmenrichtlinie für die Wirtschaftsförderung des Landes Tirol, Richtlinie Anschlussförderung zur "aws-Garantierichtlinie für KMU" der AWS; Richtlinie zur "Anschlussförderung zum Coronavirus Maßnahmenpaket für den Tourismus“ der ÖHT
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Anschlussförderung

Anschlussförderung zu ÖHT/AWS

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

10 Mio. Euro

Referenznummer

1047273