COVID-19 Härtefallfonds Link zur Förderung

Ziel ist es, die existenzbedrohende Situation für Ein-Personen- und Kleinstunternehmer/innen sowie freie Dienstnehmer/innen abzuwenden, die massive Einkommenseinbußen im Zuge der Ausbreitung des Erregers SARS-CoV-2 (COVID-19) haben. Mit der Einrichtung des Härtefallfonds sollen Liquiditätsschwierigkeiten überbrückt werden, sodass diese Personengruppen auch nach der Krise weiterhin zur österreichischen Wertschöpfung beitragen können. Der Härtefallfonds dient somit als Sicherheitsnetz für entstandene Härtefälle durch die Ausbreitung von COVID-19 und soll diese für folgende Zielgruppen abfedern:

  • Phase 1:
    • Ein-Personen-Unternehmer (EPU) - darunter auch neue Selbständige wie Vortragende, Künstler, Journalisten, Psychotherapeuten
    • freie Dienstnehmer (nach § 4 Abs. 4 ASVG) - wie EDV-Spezialisten und Nachhilfelehrer
    • Kleinstunternehmer (siehe Definition Kleinstunternehmen laut Empfehlung 2003/361/EG vom 6. Mai 2003, Amtsblatt Nr. L 124 vom 20/05/2003)
  • Phase 2 – Zielgruppe aus Phase 1 inkl.:
    • Gründer/innen  (Unternehmensgründungen ab 1.1.2018)

Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt in 3 Auszahlungsphasen.

    • Auszahlungsphase 1 als rasche Soforthilfe für Förderungswerber/innen in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses; Antragstellung war ab dem 27.3. bis zum Start der Auszahlungsphase 2 möglich.
    • Auszahlungsphase 2 als Ausweitung der Maßnahme, um länger andauernde finanzielle Notlagen durch die Corona-Krise abzufedern; es soll der Nettoeinkommensentgang aus Einkünften aus selbständiger Arbeit (§ 22 EStG 1988) und/oder Gewerbebetrieb (§ 23 EStG 1988) durch nicht rückzahlbare Zuschüsse weitestgehend ausgeglichen werden; Antragstellung frühestens ab 16.4.2020 möglich.
    • Auszahlungsphase 3: ab 2. August bis einschl. 31. Oktober 2021 können Förderungen für bis zu drei Betrachtungszeiträume (Juli, August und September 2021) jeweils rückwirkend beantragt werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort - Sektion II
Stubenring 1, 1010 Wien
+43 1 71100 805917
Birgit.Schwabl-Drobir@bmdw.gv.at

Wirtschaftskammer Österreich
Wiedner Hauptstraße 63, 1045 Wien
+43 5 90 900 4203
gerhard.laga@wko.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.
  • Die Antragstellung ist kostenlos.
  • Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Prüfung der Förderungsvoraussetzungen.
  • Entsprechende Informationen werden auf folgender Webseite bereitgestellt.

Rechtsgrundlage

KMU-Förderungsgesetz, Härtefallfondsgesetz
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

2.800 Mio. Euro

Wirkungsziele

Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Wirtschaft mit Fokus auf KMU
Erhöhung der Attraktivität des Wirtschaftsstandortes

Referenznummer

1047265