Zuschüsse an DienstgeberInnen zur Entgeltfortzahlung bei Großschadens-/Bergrettungseinsätzen; Wien Link zur Förderung

DienstgeberInnen erhalten eine Entschädigung für Kosten, die diesen durch eine Entgeltfortzahlung für Mitglieder einer freiwilligen Einsatzorganisation im Rahmen einer Dienstverhinderung auf Grund eines Einsatzes bei einem Großschadensereignis oder einem Bergrettungseinsatz entstehen.

Die Entschädigung beträgt pauschal € 200,- pro Tag und DienstnehmerIn und wird dem Land vom Bund refundiert.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Wiener Landesregierung - Finanzwesen (MA 5)
post@ma05.wien.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Stichprobenkontrolle

Rechtsgrundlage

Richtlinie des Landes Wien für die Abgeltung von Entgeltfortzahlungen an Dienstgeberinnen und Dienstgeber, Beschluss der Landesregierung vom 15.10.2019; Richtlinie zur Zuschussregelung des § 3 Z 3 lit. b Katastrophenfondsgesetz; § 3 Z 3 lit. b Katastrophenfondsgesetz 1996, BGBl. Nr. 201/1996 idF BGBl. I Nr. 74/2019
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Referenznummer

1047257