Innovative, energieeffiziente Mobilitätsangebote im Wohnbau Link zur Förderung

Gefördert werden Vorhaben, die am Wohnort (Bestand wie auch Neubau) innovative, energieeffiziente Mobilitätsangebote für die BewohnerInnen der Wohnanlage(n) (Richtgröße: 40 Wohneinheiten) aufbauen, umsetzen und damit Energie- und CO2-Einsparungen auslösen.

Die neuen Mobilitätsangebote müssen Sharing-Angebote sein und müssen zumindest aus einem oder mehreren Elektroautos bestehen, müssen aber auch zweirädrige Fahrzeuge (Fahrräder, elektrische Fahrräder, elektrische Roller und Mopeds, Lastenfahrräder, elektrische Lastenfahrräder, Elektrolastenanhänger) miteinschließen.

Weitere Informationen siehe Link

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 08.04.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Bundesgesetz über die Förderung der Elektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energieträgern (Ökostromgesetz 2012 - ÖSG), Förderungsrichtlinie 2021 für die Förderung der Erzeugung von Ökostrom und von Energieeffizienzmaßnahmen und –programmen
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

2 Mio. Euro

Referenznummer

1047232