Jugendsportförderung Link zur Förderung

Eine Jugendsportförderung wird Vereinen gewährt, die sich besonders um die Förderung der Kinder und Jugendlichen - bis zum vollendeten 18. Lebensjahr - in Gratkorn verdient machen und seit mindestens einem Jahr einen geregelten Vereinsbetrieb unterhalten und grundsätzlich allen Gemeindebürger*innen offenstehen.

Jubiläen:

Vereine, die ein 25-jähriges Jubiläum (25, 50, etc.) feiern, können zusätzlich eine einmalige Förderung von bis zu € 5.000,- beantragen. Der Antrag ist in dem, des Jubiläumsjahres vorangehenden Kalenderjahres zu beantragen und an die Durchführung einer Jubiläumsfeier gebunden. Die Jubiläumsförderung wird vom Gemeinderat bzw. Gemeindevorstand beschlossen. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf Auszahlung dieser Förderung.

Sportliche Erfolge:

Bei über die Bezirksgrenzen hinaus gewonnen Jugendmeisterschaften oder sonstigen wesentlichen Erfolgen eines ihres jugendlichen Mitgliedes über die Bezirksgrenzen hinaus, kann der Sportausschuss bzw. der Gemeinderat eine einmalige Förderung von bis zu € 5.000,- für den Jugendsportverein beschließen. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf Auszahlung dieser Förderung.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Marktgemeinde Gratkorn
Dr.-Karl-Renner-Straße 47
8101 Gratkorn

+43 3124 22201 0
mg.gratkorn@mggratkorn.at
https://www.gratkorn.gv.at/

Allfällig mit der Durchführung der Förderung verbundene Kosten hat die Förderungswerberin*der Förderungswerber zu tragen. Ausgenommen hiervon sind Kosten, die der Marktgemeinde Gratkorn aufgrund der Abwicklung der Förderungsansuchen intern entstehen.

Berechnungskriterien:

  1. Anzahl der Mitglieder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr - Stichtag 31.12. des laufenden Jahres (25 % der Fördersumme)
  2. Aktivität des Vereins (50 % der Fördersumme) wobei folgende Aktivitäten für die Förderungsberechnung herangezogen werden:
    • Eigene Veranstaltungen
    • Zusammenarbeit mit öffentlichen Einrichtungen
    • Gemeindeveranstaltungen

   3. Wirtschaftliche Situation des Vereins (25 % der Fördersumme)

Vereine, deren Vereinssitz laut Vereinsregisterauszug nicht in Gratkorn ist und deren Obfrau bzw. Obmann keinen Hauptwohnsitz in Gratkorn unterhält oder deren für die Förderung relevanten Mitglieder*innen nicht zu einem Drittel den Hauptwohnsitz in Gratkorn haben bekommen eine maximale Jugendsportförderung von € 1.500,- pro Jahr.

Rechtsgrundlage

Gemeinderatsbeschluss

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Referenznummer

1047141