aws Innovationsschutz - Implementierung Link zur Förderung

Das Programm „AGIPM – Agiles IP-Management“ dient der Stärkung der Wettbewerbsposition von KMU durch die Implementierung einer geeigneten individuellen Intellectual Property Strategie (IP-Strategie) in den Innovationsprozess und das Geschäftsmodell.

Die Ziele des Programms Agiles IP-Management AGIPM sind: 

  • Die Stärkung der Wettbewerbsposition von KMU durch die Implementierung einer dem Geschäftsmodell angepassten IP-Strategie.
  • Die Schärfung des Bewusstseins von IP-Akteurinnen und –akteuren in KMU, agile Innovationsprozesse in enger Abstimmung zu begleiten, Ergebnisse kurzfristig IP-relevant zu analysieren, abzusichern und den Entwicklungsprozess aktiv mitzugestalten.
  • Die Berücksichtigung ergänzender IP-Instrumente des Technologietransfers, wie die Auslizenzierung im Unternehmen nicht mehr benötigter Schutzrechte und Technologien, sowie die Lizenzierung externer Technologien, um Technologielücken im Unternehmen zu schließen oder geschäftliche Handlungsfreiheit zu erzielen.

Das Programm „AGIPM – Agiles IP-Management“ unterstützt österreichische KMU bei der:

  • Implementierung einer spezifischen IP-Strategie in den Innovationsprozess und das Geschäftsmodell des kleinen und mittleren Unternehmens
  • Umsetzung konkreter IP-Transferaktivitäten mit Dritten (Auslizenzierung, Lizenzierung) durch die Förderung von hochqualitativer IP-Strategieberatung und Begleitung sowie IP-relevanter Implementierungskosten im Unternehmen im Anschluss an die Erstellung einer IP-Strategie.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Austria Wirschaftsservice
Walcherstraße 11a, 1020 Wien
01-501-75/550
p.pawlek@aws.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 08.04.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Abhängig vom Programm werden die Zuschüsse als einmaliger Betrag oder in Teilbeträgen ausbezahlt. 

Rechtsgrundlage

Folgende Rechtsgrundlage[n] kommt [en] hierbei zur Anwendung: aws-Richtlinie für Förderungen aus Mitteln der Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung Förderungsrichtlinie der Austria Wirtschaftsservice GmbH gemäß § 2 Abs. 2 Z 5 Austria Wirtschaftsservice-Gesetz
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

3 Mio. Euro

Wirkungsziele

Innovationskraft der österr. Unternehmen stärken,

Referenznummer

1047034