Förderung von Organisationen mit Seniorenarbeit in NÖ Link zur Förderung

Seniorenorganisationen, die ihre Tätigkeit auf das Bundesland Niederösterreich erstrecken, kann über Ersuchen eine Förderung gewährt werden, wenn ihr satzungsmäßiger Zweck unter anderem die Durchführung von Vorhaben im Sinne des § 3 des NÖ Seniorengesetzes (LGBl. 9280-3) zum Gegenstand hat. Gleiches gilt sinngemäß für anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften.

Die Förderung besteht in der Gewährung einer nicht rückzahlbaren Beihilfe.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Abteilung Soziales und Generationenförderung
senioren@noel.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 08.04.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Das Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Soziales und Generationenförderung kann sich jederzeit über die Richtigkeit der im Förderantrag enthaltenen Angaben und über die tatsächliche Durchführung von geförderten Aktivitäten informieren.

Die Förderungsempfänger haben auf Verlangen dem Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Soziales und Generationenförderung das Recht auf Kontrolle an Ort und Stelle einzuräumen. Eine Verweigerung der Zugangsmöglichkeiten der Rechnungskontrolle hat die Abweisung eines neuerlichen Ansuchens bzw. eine Mittelrückforderung zur Folge.

Rechtsgrundlage

NÖ Seniorengesetz; Richtlinie - Förderung von Organisationen mit Seniorenarbeit
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Referenznummer

1046853