NÖ Projekt- und Organisationsförderungen für ArbeitnehmerInnen Link zur Förderung

Förderung von Organisationen und Initiativen, die Maßnahmen im Interesse der ArbeitnehmerInnen und/oder Personen mit besonderen Unterstützungsbedarf umsetzen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Arbeitsmarkt, F4
Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten
02742/9005-9555
post.f4@noel.gv.at
http://www.noe.gv.at/noe/Arbeitsmarkt/beschaeftigungsprojekte_h.html

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

http://www.noe.gv.at/noe/Arbeitsmarkt/Noe_Beschaeftigungspakt.html

http://www.arbeitsland-noe.at/wp-content/uploads/2018/01/BP_Kurzfassung.pdf

Der/dem AntragstellerIn fallen keine Kosten an. Die Auszahlung der Förderung erfolgt unmittelbar nach der Überprüfung.

Prüfung, ob der Antrag den Kriterien entspricht, sowie Kontrolle des Finanzierungsplanes.

Rechtsgrundlage

Allgemeine Förderrichtlinie des Landes NÖ (F1-S-1/119-2017), Förderverträge, Beschlüsse des NÖ Landtages, Beschlüsse der NÖ Landesregierung, Kooperationsverträge zwischen dem Land NÖ und dem AMS NÖ
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Referenznummer

1046770