NÖ Bildungsförderung ALT Link zur Förderung

Das Land NÖ leistet an Personen, die an beruflichen Bildungsmaßnahmen teilnehmen, einen Beitrag zur Finanzierung von Bildungskosten.

Die NÖ Bildungsförderung-ALT können folgende Personen erhalten:

ArbeitnehmerInnen aus dem Bereich der Privatwirtschaft

  • ArbeitnehmerInnen, die Kinderbetreuungsgeld beziehen
  • WiedereinsteigerInnen bis höchstens drei Jahre nach Ende der Kinderkarenz, die beim AMS arbeitssuchend gemeldet sind und keine Leistung vom AMS erhalten
  • SozialhilfebezieherInnen (laufende Hilfe zum Lebensunterhalt)
  • ArbeitnehmerInnen, die einen Meister- oder Konzessionsprüfungsvorbereitungskurs besuchen und während dieser Zeit arbeitslos/karenziert sind
  • ArbeitnehmerInnen, die einen Vorbereitungskurs für die Berufsreifeprüfung bzw. die Studienberechtigungsprüfung besuchen
  • ArbeitnehmerInnen, die einen Vorbereitungskurs zum Hauptschulabschluss besuchen
  • Öffentlich Bedienstete in handwerklicher Verwendung, wie z.B. Straßenwärter, Tischler, Elektriker, etc.

Förderungshöhe:

Während eines Zeitraumes von sechs Jahren ab Erstantragstellung können insgesamt höchstens € 2.640,- als Förderung wie folgt in Anspruch genommen werden:

  • 50 % der Kurskosten: ArbeitnehmerInnen unter 45 Jahren und ArbeitnehmerInnen, die Kinderbetreuungsgeld beziehen
  • 80 % der Kurskosten: WiedereinsteigerInnen nach der Kinderkarenz, die beim AMS arbeitssuchend gemeldet sind, ArbeitnehmerInnen über 45 Jahre und SozialhilfebezieherInnen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Arbeitsmarkt, F4
Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten
02742/9005-9555
bildungsfoerderung@noel.gv.at
http://www.noe.gv.at/noe/Arbeitsmarkt/foerderung_Berufsreifepruefung.html

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 08.04.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Der/Dem Antragstellerin fallen keine Kosten an.

Rechtsgrundlage

NÖ Bildungsförderung, Rahmenrichtlinie gültig ab 25. Mai 2018; F3-ANF-2102/033-2018
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Referenznummer

1046762