NÖ Bildungsförderung NEU - Sonderprogramm "Weiterbildungsscheck" Link zur Förderung

Das Land Niederösterreich fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) berufliche Weiterbildungsmaßnahmen für Erwerbstätige. Hierbei liegt das Augenmerk auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind. Das besondere Gewicht liegt auf der Weiterbildung von Beschäftigungsgruppen ohne formalen Berufsabschluss. Mit dem „NÖ Weiterbildungsscheck" soll aufbauend auf einer Bildungsplanung die Beteiligung am berufsbezogenen Lernen bedarfsgerecht unterstützt werden.

Dieser Antrag steht folgender Zielgruppe zur Verfügung:
  • Bürgerinnen und Bürgern

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Arbeitsmarkt, F4
Landhausplatz 1, 3100 St. Pölten
02742/9005-9555
bildungsfoerderung@noel.gv.at
http://www.noe.gv.at/noe/Arbeitsmarkt/Foerderung_Weiterbildungscheck.html

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Verrechnung der geförderten Kurskosten erfolgt zwischen dem Land Niederösterreich und der Bildungseinrichtung. Die Förderung wird nach Bestätigung eines positiven Abschlusses oder der Teilnahme direkt an die Bildungseinrichtung überwiesen.

Rechtsgrundlage

NÖ BILDUNGSFÖRDERUNG RAHMENRICHTLINIE GÜLTIG AB 01. JÄNNER 2024 | F4-FX-2000/006-2023 - SONDERPROGRAMM "NÖ WEITERBILDUNGSSCHECK", gültig ab 01. JÄNNER 2024 | F4-FX-2004/006-2023
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Referenznummer

1046754