NÖ ArbeitnehmerInnenhilfsfonds Link zur Förderung

  • Das Land NÖ unterstützt ArbeitnehmerInnen in Niederösterreich, welche aufgrund eines unvorhersehbaren Ereignisses in finanzielle Bedrängnis geraten sind.
  • Die Höhe der Förderung beträgt nach Maßgabe der sozialen, familiären und wirtschaftlichen Notlage einmalig bis zu € 3.000,-.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Arbeitsmarkt
Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten
02742/9005-38224
post.f4@noel.gv.at
http://www.noe.gv.at/noe/Arbeitsmarkt/Foerderung_HilfeInNotfaellen_ArbeitnehmerInnen.html

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Es fallen keine Kosten an. Die Auszahlung der Förderung erfolgt einmalig.

Situationsbezogen, entweder mittels Kontorolle bzw. Nachforderung von Unterlagen oder mit der Durchführung einer örtlichen Erhebung.

Rechtsgrundlage

NÖ ArbeitnehmerInnenhilfsfonds Richtlinie gültig ab 1. Dezember 2020, F4-FX-3000/002-2020
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Sozial- und Familienleistungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Referenznummer

1046747