NÖ Lehrlingsförderung Link zur Förderung

Das Land Niederösterreich leistet an Lehrlinge mit Hauptwohnsitz in Niederösterreich seit mindestens sechs Monaten nach Maßgabe dieser Richtlinien Beihilfen.

Die NÖ Lehrlingsförderung hat zum Ziel:

  • Lehrlinge aus einkommensschwachen Familien zu unterstützen
  • Nachteile der Lehrlinge aus der Entfernung auszugleichen
  • besondere Leistungen von Lehrlingen im Zusammenhang mit der Lehrausbildung zu fördern
Dieser Antrag steht folgender Zielgruppe zur Verfügung:
  • Bürgerinnen und Bürgern

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Arbeitsmarkt, F4
Landhausplatz 1, 3100 St. Pölten
02742/9005-9555
lehrlingsfoerderung@noel.gv.at
http://www.noe.gv.at/noe/Arbeitsmarkt/foerderung_Lehrlingsbeihilfe.html

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Der/dem Antragstellerin/Antragsteller fallen keine Kosten an.

Belegkontrolle

Rechtsgrundlage

NÖ Lehrlingsförderung - Richtlinien, gültig für Anträge ab 1. Jänner 2024; F4-FX-4000/002-2023
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1046713