NÖ Heizkostenzuschuss Link zur Förderung

Der einmalige Heizkostenzuschuss soll einkommensschwache Haushalte in Niederösterreich finanziell unterstützen.   

Der Heizkostenzuschuss kann auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes beantragt werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Abteilung Soziales und Generationenförderung
post.gs5heizkosten@noel.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Es fallen keine Kosten an. Die Auszahlung der Förderung erfolgt einmalig.

Prüfung des jeweiligen Haushaltseinkommens laut geltender Richtlinie.

Rechtsgrundlage

NÖ Seniorengesetz; Richtlinie NÖ Heizkostenzuschuss
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Sozial- und Familienleistungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Referenznummer

1046689