- Die Auszahlung der Förderung erfolgt durch Überweisung auf das bekannt gegebene Bankkonto oder mittels Barauszahlung.
- Eine Barauszahlung kann in einem der beiden ua. Bürgerbüros erfolgen. Sollte dies durch einen/eine VertreterIn erfolgen, ist eine Vollmacht mitzubringen (Ausnahme bei Mutter, Vater, EhepartnerIn). Ein Musterformular für eine Vollmacht finden Sie hier.
Bürgerbüros:
1014 Wien, Herrengasse 13
Die Außenstelle im Palais Niederösterreich ist Montag, Mittwoch und Donnerstag 7.30 - 15.30 Uhr, Dienstag 7.30 - 18 Uhr und Freitag 7.30 - 13 Uhr geöffnet.
Tel: 02272/9025 - 39800
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 4, Erdgeschoß
Die Außenstelle ist Montag, Mittwoch und Donnerstag 8.00- 16.00 Uhr, Dienstag 8.00 - 18 Uhr und Freitag 8.00 - 14 Uhr geöffnet.
Tel: 02742/9025 - 12526
Systemrelevante automatisierte Leistungskontrolle
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen: