Binnenfischerei Link zur Förderung

Der Leistungsgegenstand umfasst die Maßnahme M1 des EU-kofinanzierten EMFF -Programms 2014-2020 – „Investitionen in der Binnenfischerei“

Ziel ist

  • die Erhaltung und Unterstützung des kleinen Binnenfischereibereiches,
  • eine nachhaltige, umweltschonende Bewirtschaftung der Fischbestände in natürlichen Gewässern,
  • die Erhaltung der Seenfischerei sowie
  • eine bessere wirtschaftliche Absicherung der Betriebe.

Zur Erreichung dieser Ziele werden folgende Aktionen gefördert:

  • Investitionen in Ausrüstung, Fanggeräte oder in Erneuerungen an Booten und Schiffen (etwa zur Reduzierung des Schadstoff- und Treibhausgasausstoßes und zur Steigerung der Energieeffizienz von Fischereifahrzeuge oder zur Verbesserung der Hygiene-, Gesundheits-, Sicherheits-, und Arbeitsbedingungen);
  • Diversifizierung von Binnenfischereitätigkeiten (Angeltourismus, Restaurants);
  • Einstieg bzw. Ausbau der Direktvermarktung.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Gewährende Stelle: Amt der Salzburger Landesregierung - Abteilung 4 Lebensgrundlage- und Energie
Fanny von Lehnert Straße1, 5020 Salzburg

Gewährende Stelle: Amt der Oberösterreichischen Landesregierung - Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung Abteilung Land- und Forstwirtschaft
Bahnhofsplatz 1, 4021 Linz

Gewährende Stelle: Amt der Voralberger Landesregierung - Abteilung Landwirtschaft (Va)
Landhaus, 6901 Bregenz

Auszahlende Stelle für Bundes,- EU- und Landesmittel: Agrarmarkt Austria
Dresdner Straße 70, 1200 Wien

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Für die Maßnahme „Innovationen in der Binnenfischerei“ beträgt der Zuschuss zu den förderbaren Investitionskosten 30 % mit einer Mindestinvestitionssumme je Vorhaben von 4.000 Euro.

Darüber hinaus beträgt bei Förderung der Diversifizierung von Binnenfischern die Höhe des Zuschusses zu den förderbaren Investitionskosten höchstens 30 % der im Geschäftsplan für das Vorhaben vorgesehenen Mittel und die Obergrenze der förderbaren Kosten höchstens 75.000 € pro Förderungswerber und Förderzeitraum.

Bei Investitionen

  • an Bord oder in persönliche Ausrüstungen zur Verbesserung der Hygiene- Gesundheits-, Sicherheitsmaßnahmen,
  • in Ausrüstung an Bord,
  • in Fanggeräte sowie
  • für Energieeffizienzprüfungen und -pläne

ist eine Förderung nur einmal pro Förderungswerber und Förderzeitraum möglich.

Die Kontrolle erfolgt in Form einer Verwaltungskontrolle, einer Vor-Ort-Kontrolle und einer Ex-post-Kontrolle, gestützt auf die Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 sowie Verordnung (EU) Nr. 508/2014, durch hierzu berufene Organe der zwischengeschalteten Stellen in den Ländern.

Rechtsgrundlage

Die Verordnung (EU) Nr. 508/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 über den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 2328/2003, (EG) Nr. 861/2006, (EG) Nr. 1198/2006 und (EG) Nr. 791/2007 des Rates und der Verordnung (EU) Nr. 1255/2011 des Europäischen Parlaments; Operationelles Programm Österreich – Europäischer Meeres- und Fischereifonds 2014-2020 (Stammfassung CCI 2014 AT14MGOP001 angenommen mit dem Durchführungsbeschluss der Kommission C(2019)6633 final vom 12.09.2019) in der jeweils gültigen Version; Sonderrichtlinie des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zur Umsetzung des Operationellen Programms Österreich – Europäischer Meeres und Fischereifonds 2014 – 2020 (Stammfassung GZ BMLFUW-LE.2.2.2/0014-II/2/2015) in der jeweils gültigen Version;
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

0,666 Mio. Euro

Wirkungsziele

Das gegenständliche Leistungsangebot dient insb. der Umsetzung der Ziele des operationellen Programms EMFF 2014 – 2020.
Außerdem erfolgen Beiträge zu übergeordneten Zielsetzungen wie z.B. Europa 2020, Gemeinsame Fischereipolitik der Union und Nationaler Strategieplan für Aquakultur.

Referenznummer

1046622