Förderung der bedarfsorientierten Ferienbetreuung Link zur Förderung

Förderung von Personalkosten für Betreuungspersonen, die in der bedarfsorientierten Ferienbetreuung eingesetzt sind. Ziel der Förderung ist, die Betreuung von schulpflichtigen Kindern von Montag bis Freitag während der Herbst-, Weihnachts-, Semester-, Oster- und Sommerferien und an sonstigen schulfreien Tagen zu unterstützen und damit die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu verbessern.

Fördernehmer/innen können sein:

  • Gemeinden oder Gemeindeverbände
  • Natürliche oder juristische Personen
  • Gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften sowie deren   Einrichtungen
  • Körperschaften öffentlichen Rechts

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Tirol, Abteilung Gesellschaft und Arbeit
gesellschaft.arbeit@tirol.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Richtlinie der Tiroler Landesregierung vom Dezember 2019 betreffend der Förderung der bedarfsorientierten Ferienbetreuung
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Referenznummer

1046556