Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Im Rahmen dieser Förderung werden die Kosten für die Fachkräfte-Ausbildung übernommen sowie zusätzlich ein Zuschuss zum Weiterbildungsgeld, Bildungsteilzeitgeld bzw. zum Fachkräftestipendium an Zeitarbeitskräfte gewährt.
Unter der „Fachkräfteausbildung“ werden Lehrgänge für die Vorbereitung auf die außerordentliche Lehrabschlussprüfung verstanden, für deren Absolvierung grundsätzlich die Voraussetzungen der Bildungskarenz, Bildungsteilzeit bzw. in Ausnahmefällen des Fachkräftestipendiums des AMS erfüllt sein müssen.
Die Fachausbildungen liegen schwerpunktmäßig in den Berufsfeldern „Metall-“ und „Elektrotechnik“. Für das Jahr 2020 stehen 200 geförderte Ausbildungsplätze zur Verfügung. Ziel ist die Ausbildung zur Fachkraft.
Der SWF übernimmt die Ausbildungs-/Prüfungskosten zur Gänze. Ein positiver Potentialcheck vor der Schulungsaufnahme, durch den Schulungsträger ist zwingend erforderlich. Die Rechnung über die Ausbildungskosten wird durch den Schulungsträger direkt an den SWF übermittelt und vom SWF übernommen.
Zeitarbeitskräfte erhalten neben der Ausbildung einen Zuschuss zum Weiterbildungsgeld, Bildungsteilzeitgeld bzw. zum Fachkräftestipendium. Als Bemessungsgrundlage gilt dabei das durchschnittliche Nettoentgelt vor Ausbildungsbeginn (Bruttolohn/-gehalt samt schnittfähiger Zulagen und anteiliger Sonderzahlungen, max. jedoch bis zur Höhe der in § 45 ASVG festgelegten Höchstbeitragsgrundlage).
Anspruchsberechtigt sind:
- ZeitarbeitnehmerInnen in einem aufrechten Arbeitsverhältnis
- ZeitarbeitnehmerInnen, die eine Ausbildung bei ihrem letzten Arbeitskräfteüberlassungs-Unternehmen begonnen haben, aber vor Ausbildungsende arbeitslos geworden sind
- In begründeten Einzelfällen arbeitslose ZeitarbeitnehmerInnen (vormals bei einem gewerblichen Arbeitskräfteüberlassungs-Unternehmen beschäftigt)