Fachkräfteausbildung (Förderung von Zeitarbeitskräften) Link zur Förderung

Im Rahmen dieser Förderung werden die Kosten für die Fachkräfte-Ausbildung übernommen sowie zusätzlich ein Zuschuss zum Weiterbildungsgeld, Bildungsteilzeitgeld bzw. zum Fachkräftestipendium an Zeitarbeitskräfte gewährt.

Unter der „Fachkräfteausbildung“ werden Lehrgänge für die Vorbereitung auf die außerordentliche Lehrabschlussprüfung verstanden, für deren Absolvierung grundsätzlich die Voraussetzungen der Bildungskarenz, Bildungsteilzeit bzw. in Ausnahmefällen des Fachkräftestipendiums des AMS erfüllt sein müssen.

Die Fachausbildungen liegen schwerpunktmäßig in den Berufsfeldern „Metall-“ und „Elektrotechnik“. Für das Jahr 2020 stehen 200 geförderte Ausbildungsplätze zur Verfügung. Ziel ist die Ausbildung zur Fachkraft.

Der SWF übernimmt die Ausbildungs-/Prüfungskosten zur Gänze. Ein positiver Potentialcheck vor der Schulungsaufnahme, durch den Schulungsträger ist zwingend erforderlich. Die Rechnung über die Ausbildungskosten wird durch den Schulungsträger direkt an den SWF übermittelt und vom SWF übernommen.

Zeitarbeitskräfte erhalten neben der Ausbildung einen Zuschuss zum Weiterbildungsgeld, Bildungsteilzeitgeld bzw. zum Fachkräftestipendium. Als Bemessungsgrundlage gilt dabei das durchschnittliche Nettoentgelt vor Ausbildungsbeginn (Bruttolohn/-gehalt samt schnittfähiger Zulagen und anteiliger Sonderzahlungen, max. jedoch bis zur Höhe der in § 45 ASVG festgelegten Höchstbeitragsgrundlage).

Anspruchsberechtigt sind:

  1. ZeitarbeitnehmerInnen in einem aufrechten Arbeitsverhältnis
  2. ZeitarbeitnehmerInnen, die eine Ausbildung bei ihrem letzten Arbeitskräfteüberlassungs-Unternehmen begonnen haben, aber vor Ausbildungsende arbeitslos geworden sind
  3. In begründeten Einzelfällen arbeitslose ZeitarbeitnehmerInnen (vormals bei einem gewerblichen Arbeitskräfteüberlassungs-Unternehmen beschäftigt)

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Sozial- und Weiterbildungsfonds
office@swf-akue.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.
  • Leistungswerber = Zeitarbeitskraft
  • Es fallen keine Kosten bei der Beantragung an
  • Die Kurskosten werden durchgängig im Jahr nach Abschluss der Bildungsmaßnahme ausbezahlt, der Zuschuss (in Kombination mit Bildungskarenz/Bildungsteilzeit) monatlich, variable Beträge

Prüfen der eingereichten Förderunterlagen

Rechtsgrundlage

Arbeitskräfteüberlassungsgesetz BGBl. Nr. 38/2017, SWF-Leistungsordnung
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

2,4 Mio. Euro

Wirkungsziele

Erhöhung der Erwerbsbeteiligung und Senkung der Arbeitslosigkeit

Referenznummer

1046440