Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Im Rahmen dieser Förderung werden die Kosten für allgemeine Bildungsmaßnahmen übernommen sowie zusätzlich ein Zuschuss zum Weiterbildungsgeld, Bildungsteilzeitgeld bzw. zum Fachkräftestipendium an Zeitarbeitskräfte gewährt.
Unter den „Bildungsmaßnahmen" (Allgemeine Bildungsmaßnahmen, Fachkräfteausbildungen) werden Aus- und Weiterbildungen verstanden, die geeignet sein müssen, zu einer tatsächlichen Verbesserung der Einsatzfähigkeit der Zeitarbeitskräfte zu führen. Alle Bildungsmaßnahmen sind unter dem Gesichtspunkt der Kontinuität der Beschäftigung und der überbetrieblichen Verwertbarkeit zu sehen.
Die Kosten für die Kurse müssen den marktüblichen Preisen entsprechen. Tatsächliche und/oder gesetzlich vorgeschriebene Anlern-, Einweisungs- und Einschulungsunterweisungen werden nicht gefördert. Allgemeine Bildungsmaßnahmen werden bis zu einem Betrag von € 6.000,- inkl. Ust. pro Zeitarbeitskraft pro Beschäftigungsjahr gefördert bzw. bis zu € 3.000,- inkl. Ust. pro Ausbildungsmonat (=135 Übungseinheiten). Werden diese Kostengrenzen überschritten, muss der Kurs vom Vorstand genehmigt werden. Der SWF übernimmt die Ausbildungs-/Prüfungskosten zur Gänze. Die Rechnung über die Ausbildungskosten wird durch den Schulungsträger direkt an den SWF übermittelt und vom SWF übernommen.
Zeitarbeitskräfte erhalten neben der Ausbildung einen Zuschuss zum Weiterbildungsgeld, Bildungsteilzeitgeld bzw. zum Fachkräftestipendium. Als Bemessungsgrundlage gilt dabei das durchschnittliche Nettoentgelt vor Ausbildungsbeginn (Bruttolohn/-gehalt samt schnittfähiger Zulagen und anteiliger Sonderzahlungen, maximal jedoch bis zur Höhe der gem. § 45 ASVG festgelegten Höchstbemessungsgrundlage).
Anspruchsberechtigt sind:
- Zeitarbeitskräfte in einem aufrechten Arbeitsverhältnis
- Zeitarbeitskräfte, die eine Ausbildung bei ihrem letzten Arbeitskräfteüberlassungs-Unternehmen begonnen haben, aber vor Ausbildungsende arbeitslos geworden sind
- In begründeten Einzelfällen arbeitslose Zeitarbeitskräfte (vormals bei einem gewerblichen Arbeitskräfteüberlassungs-Unternehmen beschäftigt)